Wissenswertes zum Ehevertrag

Vielleicht erscheint der Ehevertrag unromantisch; warum sollte man sich auch schon vor der Eheschließung mit dem Ende beschäftigen? Doch wenn sich das Paar für einen Ehevertrag entscheidet, bedeutet das nicht automatisch, dass sie mit einer Scheidung rechnen. Aber wenn doch etwas schiefgeht, sind sie zumindest vorbereitet und auf der sicheren Seite.

Warum sollte man sich für einen Ehevertrag entscheiden?

Doch wann ist ein Ehevertrag sinnvoll? Ratsam ist der Ehevertrag etwa dann, wenn sich ein Paar gefunden hat, welches einerseits schon mit der Berufsfindung fertig ist, andererseits auch keinen Kinderwunsch mehr hat. Beide Eheleute sind daher finanziell auf selbständigen Beinen, erleben durch die Ehe weder berufliche oder sonstige Nachteile und möchten, wenn die Ehe doch nicht hält, am Ende ohne finanzielle Einbußen auf der sicheren Seite stehen.
Auch wenn die Ehepartner verschiedene Nationalitäten haben oder gar im Ausland leben, können Eheverträge sinnvoll sein. Schlussendlich gilt – wenn es sich um verschiedene Staatsangehörigkeiten handelt – das Recht des Aufenthaltslandes oder das Recht jenes Staates, in dem das Ehepaar zuletzt gelebt hat. Damit es hier zu keinerlei Verwirrung kommt, sollte im Ehevertrag jenes Recht angeführt werden, das im Falle einer Scheidung anzuwenden ist.
Ein Ehevertrag ist auch dann ratsam, wenn beide Partner über ein unterschiedliches Vermögen verfügen. Hat der eine Partner deutlich mehr Vermögen, spricht man auch immer wieder von einer Diskrepanz-Ehe. Ratsam ist der Ehevertrag deshalb, da sich der vermögende Ehepartner somit absichern kann, nicht nur auf Grund seines finanziellen Wohlstandes geheiratet worden zu sein. Und der andere Ehepartner kann beweisen, nicht nur auf Grund der finanziellen Situation geheiratet zu haben.

Wie sieht ein Ehevertrag aus?

Ehepartner können den Ehevertrag im Regelfall nach ihren Wünschen und Bedürfnissen gestalten. Dabei können die Regelungen rechtliche sowie wirtschaftliche Folgen haben. Wichtig ist, dass der Ehevertrag notariell beglaubigt wird. Mitunter kann der Notar aber auch beratend zur Seite stehen, wenn etwaige Fragen zur Gestaltung aufkommen bzw. auch mitunter geklärt werden muss, welche Punkte im Ehevertrag unbedingt angeführt werden müssen. Es ist zu beachten, dass sich Eheverträge – nachdem sie unterfertigt und beglaubigt wurden – nicht ändern lassen. Einzige Voraussetzung: Beide Ehepartner sind sich einig und wollen den Vertrag an neu entstandene Lebensverhältnisse anpassen.

Fazit

Ein Ehevertrag ist dann ratsam, wenn es sich um eine Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder handelt, ein Partner ein höheres Vermögen als der andere hat oder die Heirat im hohen Alter geschlossen wird. Eheverträge sind auch dann ratsam, wenn die Eheleute unterschiedliche Nationalitäten haben, sodass festgelegt werden kann, welches Recht zur Anwendung kommt, wenn sich das Paar scheiden lassen möchte.
Ist das Paar jedoch unsicher, ob ein Ehevertrag tatsächlich notwendig ist, kann es sehr wohl den Notar kontaktieren. Jener gibt Tipps und Tricks, ob ein Ehevertrag notwendig ist und wenn ja, welche Punkte unbedingt angeführt werden sollten, damit am Ende beide Eheleute auf der sicheren Seite sind.

Schreibe einen Kommentar



Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
Erforderliche Felder sind markiert *

Das könnte sie auch interessieren