Namensrecht – (fast) alles ist möglich

Heute herrscht in Sachen Namensrecht Gleichberechtigung. Vorbei die Zeiten, in denen die Frau gezwungen war, den Nachnamen ihres Ehemannes als gemeinsamen Familiennahmen anzunehmen.

Müssen Eheleute sich auf einen Ehenamen einigen?

Nein, jeder kann auch nach der Hochzeit seinen Namen behalten. Lisa Müller und Felix Schmitt können auch nach der Hochzeit Frau Müller und Herr Schmitt bleiben. Solange keine Kinder im Spiel sind, gibt es damit keinerlei Probleme.

Wird ein Kind geboren, muss eine Entscheidung über den Nachnamen des Kindes gefällt werden. In unserem Beispiel kann das Kind den Nachnamen Müller oder Schmitt bekommen, dieser Nachname  gilt dann auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder.

Haben sich die Eltern schon zur Hochzeit für einen Familiennamen entschieden, also Müller oder Schmitt, bekommen gemeinsame Kinder diesen Familiennamen.

Der Geburtsname

Nach einer Scheidung oder bei einer Neuverheiratung können beide Ehepartner wieder auf ihren Geburtsnamen zurückgreifen.  Trägt Lisa Müller zum Zeitpunkt der Eheschließung noch den Namen ihres geschiedenen Ehemannes, also Müller, wurde aber als Lisa Schön geboren, kann sie bei der neuerlichen Eheschließung diesen Namen wieder aktivieren. Der Name Schön kann gemeinsamer Ehe- und Famlienname werden oder im Doppelnamen auftauchen.

Der Doppelname

Hat man sich auf einen Ehenamen geeinigt, kann der, dessen Name nicht gewählt wurde, diesen dem Ehenamen vor- oder nachstellen. Also Müller-Schmitt oder Schmitt-Müller. Den Ehenamen führen somit beide Ehepartner, den Doppelnamen nur der- oder diejenige, dessen oder deren Name nicht Familiennahme geworden ist. Dies gilt für den Geburtsnamen wie für den Namen zum Zeitpunkt der Eheschließung. War Felix Schmitt schon einmal verheiratet und hat bei dieser ersten Heirat den Namen seiner damaligen Frau angenommen, also Schmitt, so kann er nun seinen Geburtsnamen als Namensbestandteil wählen.

Etwas komplizierter wird die Sache, wenn ein Ehepartner bei der Eheschließung bereits einen Doppelnamen hat. Dann kann er nur einen dieser Doppelnamen dem Ehenamen voran- oder nachstellen. Wäre Lisa Müller zum Zeitpunkt der Eheschließung eine Lisa Müller-Kraft, könnte sie nach der Ehe mit Felix Schmitt Lisa Müller-Schmitt oder Lisa Kraft-Schmitt heißen. Welcher Name vor und welcher nach dem Bindestrich auftaucht, spielt wiederum keine Rolle.

Nach der Scheidung und nach dem Tod des Ehepartners

Lassen sich Lisa Müller und Felix Schmitt wieder scheiden, können sie den Namen behalten, den sie in der gemeinsamen Ehe geführt haben. Sie können aber auch ihren Geburtsnamen wieder annehmen oder den Namen, den sie vor der Hochzeit geführt haben. Gleiches gilt für verwitwete Ehepartner.

Das hört sich kompliziert an, ist es aber nicht. Immer dann, wenn sich im Familienstand etwas ändert, kann man auf den Namen zurückgreifen, den man vor dieser Änderung getragen hat oder auf den Geburtsnamen. Nach dreimaliger Ehe kann man aber nicht wieder den Namen aus der zweiten Ehe annehmen, egal allerdings, wie oft man verheiratet war, kann man bei einer Änderung des Familienstandes – durch Scheidung oder Tod des Partners – seinen Geburtsnamen wieder annehmen.

 

Schreibe einen Kommentar



Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
Erforderliche Felder sind markiert *

Das könnte sie auch interessieren